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   LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07   

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https://dejure.org/2007,15021
LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07 (https://dejure.org/2007,15021)
LAG München, Entscheidung vom 24.10.2007 - 11 Sa 395/07 (https://dejure.org/2007,15021)
LAG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 11 Sa 395/07 (https://dejure.org/2007,15021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Betriebsübernahme; Pflicht des Arbeitgebers oder des neuen Inhabers zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer; Beginn der Widerspruchsfrist ab dem Zeitpunkt der ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a Abs. 5, Abs. 6 Satz 1
    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Information zu haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07
    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes muss auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urt. vom 14.12.06, a.a.O.; Urt. vom 15.2.2007, Az.: 8 AZR 431/06, NZA 2007, 793).

    Dabei müssen besondere Verhaltensweisen des Berechtigten wie auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, Urt. vom 15.2.2007, a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07
    Es genügt grundsätzlich nicht, dass die Belehrung über die rechtlichen Folgen "im Kern richtig" und lediglich eine "ausreichende" Unterrichtung erfolgt (BAG, a.a.O.; Urt. vom 13. Juli 2006, Az. 8 AZR 305/05, DB 2006, 2406)).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07
    Das ergibt sich zum einen aus dem Wortlaut des § 613a Abs. 6 BGB, wonach der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats "nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5" widersprechen kann, als auch aus dem Sinn und Zweck der Unterrichtungspflicht (BAG, Urt. vom 14.12.2006, Az.: 8 AZR 763/05, NZA 2007, 682 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06

    Betriebsübergang, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07
    Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf in der vom Kläger vorgelegten Entscheidung vom 15.11.2006, Az.: 7 (18) Sa 313/06, überzeugend dargelegt hat, steht einer Begrenzung des Unterrichtungsinhalts nach § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB auf lediglich objektiv nachteilige Auswirkungen der Wortlaut und Zweck der Norm entgegen.
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